Europäische Gesetzgebung

Europaeische Gesetzgebung

In der heutigen Zeit leben die meisten Menschen nicht nur in einem souveränen Staat, sondern gleichzeitig in einem Staatenverbund. Dieser dient nicht nur dem Schutze aller inbegriffenen Bürger, sondern verbessern auch deren Lebensqualitäten. Ein Staatenverbunde ist beispielsweise die Europäische Union. Diese ist insgesamt auf drei Säulen aufgebaut und strebt nach einer immer engeren Union. Diesbezüglich spricht man von der Neofunktionalismusidee. Die Staaten sollen immer schneller ihre eigene Souveränität verlieren und zusammenwachsen, sodass ein zukünftiger Bundesstaat auf europäischer Ebene in kurzer Zeit ensteht. Schließlich werden deswegen nicht nur einzelne System wie zum Beispiel das Steuer- und Finanzsystem harmonisiert, sondern auch übergreifende Gesetze erlassen. Die beiden Säulen Zusammenarbeit für Justiz und Inneres sowie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitpolitik ist dabei als intergouvernemental und die dritte Säule, die Europäische Gemeinschaft, als supranational zu bezeichnen. Die Europäische Gesetzgebung sieht es vor, dass gerade in dem supranationalen Bereich alle Gesetze sofortige Anwendung finden.

Die Europäische Gesetzgebung geht meistens auf einem Weg voran. Dafür ist meistens die Europäische Kommission verantwortlich. Denn diese verfügt über die Kontroll- und Initiativfunktion. Schließlich kann nach Übereinkommen in der Europäischen Kommission, der vertretenden Exekutive, eine Europäische Gesetzgebung zwischen dem Europäische Parlament und dem Ministerrat stattfinden. Schließlich kann nach Vorschlag der Kommission sowohl das Parlament als auch der Ministerrat zustimmen. Folglich würde das neue Gesetz sofort erlassen und umgesetzt werden. Sollte das Parlament jedoch am Anfang der Kommission nicht zustimmen, so kann dieser Änderungen vornehmen und dieses dem Ministerrat weiterleiten. Dieser kann bestätigen und die Europäische Gesetzesgebung wären in diesem Fall durch. Sollt der Ministerrat widerum mit den ersten Änderungen des Parlaments nicht einverstanden sein, so kann dieser widerum Änderungen vornehmen und diese erneuert dem Parlament vorlegen. Bei dem Parlament kann dies dann angenommen werden. Bei Änderungen geht es jedoch wieder zurück zum Ministerrat. Sollte dieser mit der erneuerten Änderung einverstanden sein, so wird das Gesetz erlassen. Im Fall der Unzufriedenheit und Unvollkommenheit auf Seiten des Ministerrates muss ein Vermittlungsausschuss gebildet werden. Dieser entscheidet dann endgültig über die Europäische Gesetzgebung. Am Ende wird von dem Vermittlungsausschuss entschieden, ob der Rechtsakt angenommen oder abgelehnt wird. Die Europäische Gesetzgebung kann einfach sein, jedoch auch einen langen Weg gehen.